Welt Übergangsjustiz
Damaskus verurteilt Assad zum Tod, doch er bleibt in Moskau geschützt
Ein syrisches Gericht hat den früheren Präsidenten und sieben weitere Verantwortliche des Regimes wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Nur ein Angeklagter war im Saal anwesend.
Ein Gericht in Damaskus hat den früheren syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und sieben weitere Vertreter seines Regimes wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt. Die Anklagepunkte betreffen systematisch angewandte Folter, die vorsätzliche Tötung von Kindern unter fünfzehn Jahren und vorsätzlichen Mord.
Zu den Verurteilten gehören der Bruder des früheren Präsidenten, Maher al-Assad, der ehemalige Verteidigungsminister Fahd al-Freij und der Chef des militärischen Nachrichtendienstes Luay al-Ali. Nur ein Angeklagter war physisch im Saal: Atif Najib, der 2011 den politischen Sicherheitsdienst in Daraa leitete und die Folter jener Jugendlichen anordnete, die wegen regimekritischer Parolen festgenommen worden waren. Jener Fall war der Auslöser des Aufstands.
Praktisch bleibt das Urteil weitgehend symbolisch. Assad lebt seit Dezember 2024 unter russischem Schutz in Moskau, als ihm der Kreml Asyl gewährte. Der Aufenthalt seines Bruders Maher ist weniger klar: Unbestätigte Angaben verorten ihn seit 2025 im Umland der russischen Hauptstadt, doch Russland hat sich dazu nie offiziell geäussert.
Das syrische Justizministerium teilte mit, die Urteile gingen innert dreissig Tagen an den Kassationshof. Dieser Schritt wird zeigen, ob solche Verfahren einer höheren Instanz standhalten und mit welcher Begründung.
Eine Bewährungsprobe für die neuen Behörden
Der 2011 mit Protesten begonnene Konflikt hat über eine halbe Million Menschenleben gekostet und Millionen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen. Diese Verantwortungskette vor Gericht zu rekonstruieren, ist eine Aufgabe, die keine nationale Justiz unter einfachen Bedingungen angeht.
Human Rights Watch bezeichnete das Verfahren gegen Najib als Prüfstein für die Fähigkeit der syrischen Behörden, für die Verbrechen des alten Regimes glaubwürdig Recht zu sprechen. Die Organisation geht dabei von einer Feststellung aus, die auch für die neue Regierung gilt: Mehrere Beobachtende weisen darauf hin, dass Gewalt und willkürliche Verhaftungen mit dem Machtwechsel nicht aufgehört haben.
Offen bleiben damit zwei getrennte Fragen. Die erste ist, ob Abwesenheitsverfahren ohne die Auslieferung der Angeklagten Wirkung entfalten können, die von Moskau bislang niemand förmlich verlangt hat. Die zweite ist, ob das Gericht, das die Vergangenheit beurteilt, dieselben Massstäbe auf die Gegenwart anwenden wird.
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