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Schweiz Familienrecht

Wechselmodell: ein Konzept, das funktioniert, aber nicht für alle Familien

Die alternierende Obhut, bei der sich die Eltern die Betreuung zu gleichen Teilen teilen, betrifft heute ein Sechstel der Trennungen in der Schweiz. Eine parlamentarische Initiative will sie zum von den Gerichten bevorzugten Modell machen, doch Verbände von Alleinerziehenden fordern eine Beurteilung von Fall zu Fall.

von Brenno 25. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Wenn sich ein Paar mit Kindern trennt, kennt das Schweizer Recht zwei Hauptmodelle. Das erste ist die alleinige Obhut: Die Kinder leben bei einem Elternteil, meist der Mutter, während der andere ein Besuchsrecht hat. Das zweite ist die alternierende Obhut, ein Betreuungsplan, der zu gleichen Teilen zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt wird. Heute betrifft sie rund ein Sechstel der Trennungen. Die Bundespolitik könnte ihr nun aber Auftrieb geben.

In Bern wurde eine parlamentarische Initiative des Walliser Nationalrats Sydney Kamerzin von der Mitte eingereicht. Der Text verlangt von Gerichten und Behörden, die alternierende Obhut aktiv zu fördern, und nicht nur als eine von mehreren möglichen Optionen zu prüfen. Für Kamerzin besteht das Risiko heute darin, dass ein Elternteil, der sich jeden Tag am Leben der Kinder beteiligt, sich nach der Trennung mit wenigen Besuchsstunden pro Monat wiederfindet. Der Vorschlag wurde bereits von der Rechtskommission des Nationalrats angenommen. Er wird in der Wintersession vom Plenum behandelt.

Wer dieses Modell lebt, zieht eine positive Bilanz. So etwa Davide und Elif, geschiedene Eltern, die sich seit sechs Jahren die Zeit mit ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen aufteilen. Beide beschreiben eine enge Beziehung zu den Kindern, trotz der anfänglichen Skepsis ihres Umfelds.

Die notwendigen Voraussetzungen

Nicht alle teilen diese Begeisterung. Der Tessiner Verband der Alleinerziehenden warnt vor einheitlichen Lösungen, die sehr unterschiedlichen Familien aufgezwungen werden. Laut der Koordinatorin Alessia Di Dio gibt es schon heute viele Fälle alleiniger Obhut, in denen der nicht betreuende Elternteil breit am Leben der Kinder teilnimmt. In den meisten Fällen fänden die Eltern ausserdem selbst eine Einigung, ohne das Eingreifen eines Gerichts. Di Dio weist auch auf abgelehnte Gesuche um alternierende Obhut hin, etwa bei sehr kleinen Kindern, die alle zwei oder drei Tage eine anderthalbstündige Fahrt auf sich nehmen müssten.

Auch die Leiterin der Familienberatungsstellen, Federica Invernizzi Gamba, und die Richterin am Appellationsgericht, Sonia Zamboni, räumen ein, dass die alternierende Obhut funktionieren kann. Sie nennen aber Voraussetzungen: eine günstige Wohnlogistik und die Fähigkeit der Eltern zum Dialog. Nötig ist zudem der echte Wille beider, sich gleichberechtigt um die Kinder zu kümmern. Zamboni beobachtet, dass ein Generationenwechsel bereits im Gang ist, sichtbar etwa an der Zahl der Väter, die ihre Kinder zur Schule bringen.

Für die schwierigsten Fälle, die einer elterlichen Entfremdung nahekommen, bleiben Mittel wie die Strafandrohung und die Ordnungsbusse. Ungelöst ist auch die Frage der zweckentfremdet eingesetzten Arztzeugnisse: Laut Zamboni sollte ein Arzt sie nicht allein aufgrund der Aussage eines Elternteils ausstellen, sondern auch den anderen einbeziehen.

Sollte die Initiative Kamerzin angenommen werden, müsste das Gericht die alternierende Obhut nicht mehr nur von Fall zu Fall prüfen, sondern aktiv fördern. Offen bleibt, wie sich dieser Grundsatz mit den von den Verbänden angesprochenen schwierigeren Situationen vereinbaren liesse, in denen begrenzte finanzielle Mittel, grosse Wohndistanzen oder bereits konfliktbelastete Beziehungen eine gleichberechtigte Aufteilung der Zeit erschweren, vor allem für die jüngsten Kinder.

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