Zum Inhalt

Unabhängige digitale Zeitung der italienischen Schweiz

Wirtschaft Plattformarbeit

Uber-Fahrer in Zürich verdienen immer weniger

Ein Uber-Fahrer aus Zürich berichtet von stark gesunkenen Einnahmen und wenig Kontrolle über die Tarife. Die Gewerkschaft UNIA spricht von einem illegalen Arbeitsmodell, während sich der Streit in der Schweiz und in Europa ausweitet.

von Brenno 12. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Cem Kurun ist 30 Jahre alt und fährt seit 2019 im Kanton Zürich für Uber. In den letzten Jahren hätten sich seine Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert, erzählt er: Die Tarife seien gesunken, während die Konkurrenz zwischen privaten Fahrdiensten und Taxis zugenommen habe. Die Pandemie und der 2024 erfolgte Markteintritt des estnischen Konkurrenten Bolt in Zürich hätten die Lage zusätzlich verschärft.

Früher habe Kurun bei rund 30 Wochenstunden etwa 1200 Franken verdient. Heute kommt er auf wenig mehr als 300 Franken. An einem Tag seien es nach neun Stunden Arbeit gerade einmal 70 Franken gewesen. Er fragt sich, wie er damit eine Familie ernähren solle, und befürchtet, dass viele Fahrer auf Sozialhilfe angewiesen seien.

Kurun bemängelt zudem, dass er trotz seines Status als selbstständiger Fahrer kaum reale Kontrolle über seine Arbeit habe. Er vermutet, dass die App Fahrer benachteilige, die zu viele Fahrten ablehnen, und Zonen mit angeblich hohen Verdienstmöglichkeiten anzeige, die bei der Ankunft wieder verschwinden. Sobald er den Preis nur schon um 10 Rappen über den Kilometertarif von Uber setze, erhalte er keine Fahrten mehr, sagt er – was die von Uber versprochene Freiheit bei der Tariffestlegung infrage stellt. Uber entgegnet, Fahrer könnten Fahrten ohne Nachteile annehmen oder ablehnen, und Annahmequoten würden weder für die Zuteilung von Fahrten noch für individuelle Tarife verwendet.

Gewerkschaft spricht von illegalem Modell

Für die Gewerkschaft UNIA ist das Mass an Kontrolle, das Uber über seine Fahrer ausübt, mit einer echten selbstständigen Tätigkeit nicht vereinbar. Die Fahrer hätten keine wirkliche Wahlfreiheit und müssten sich den von Uber vorgegebenen Arbeitsbedingungen unterordnen, sagt Gewerkschaftssprecher Philipp Zimmermann. Dadurch würden ihnen Lohn, Spesenersatz und Sozialabgaben vorenthalten, die ihnen als Angestellte zustünden. Bereits 2018 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft erklärt, Uber-Fahrer müssten als Angestellte eingestuft werden – eine Position, die seither durch kantonale Urteile und 2023 durch das Bundesgericht bestätigt wurde. Zimmermann fordert die Behörden auf, diesem aus seiner Sicht illegalen Modell ein Ende zu setzen.

Uber widerspricht dieser Auslegung und betont, das eigene Geschäftsmodell mehrfach angepasst zu haben; frühere Urteile beträfen überholte Vertragsmodelle. Das Unternehmen erklärt, die Mehrheit der Fahrer schätze die von der App gebotene Flexibilität, und stellt kostenlos eine Versicherung gegen bestimmte Risiken zur Verfügung.

In Genf hat Uber nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten sein Modell geändert: Die meisten Fahrer sind dort heute über eine Drittfirma angestellt, und das Unternehmen hat im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kanton ausstehende Sozialabgaben nachbezahlt. Für Einzelne bleibt es trotzdem schwierig, ihre Rechte durchzusetzen: Ein ehemaliger Genfer Uber-Fahrer musste das Unternehmen verklagen, um seiner Ansicht nach ausstehende Löhne und Spesen zu erhalten – das Verfahren läuft noch.

Das Thema geht über die Schweiz hinaus. In den Niederlanden haben Hunderttausende Fahrer eine Sammelklage gegen Uber eingeleitet, während in Frankreich eine von der Genfer Organisation PersonalData.IO unterstützte Fahrergruppe eine ähnliche Klage vorbereitet. Laut deren Gründer Paul-Olivier Dehaye könnten die geforderten Entschädigungen bis zu 40'000 Euro pro Fahrer betragen.

In Zürich habe sich trotz des Bundesgerichtsurteils von 2023 nichts geändert, sagt Kurun: Seine Arbeitsbedingungen würden sich weiter verschlechtern.

Kommentare

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.

Kommentar schreiben