Kanton Justiz
Grossrat stimmt für ein erstinstanzliches Verwaltungsgericht im Tessin
Das Kantonsparlament hat am Dienstag die Schaffung einer unabhängigen Justizbehörde für Beschwerden gegen Gemeinden und kantonale Dienststellen beschlossen. Die Entscheidung muss noch vom Volk bestätigt werden.
Der Tessiner Grosse Rat hat am Dienstagnachmittag die Schaffung eines erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts beschlossen. Der Entscheid, der mit 50 Ja- zu 28 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen gefällt wurde, muss nun noch in einer Volksabstimmung bestätigt werden.
Bisher werden Beschwerden gegen Entscheide von Gemeinden und kantonalen Dienststellen vom Staatsrat behandelt. Der Vorschlag des Mitte-Grossrats Fiorenzo Dadò sieht stattdessen eine von der Regierung unabhängige Justizbehörde vor.
Laut Dadò würde das neue Gericht die Transparenz der Entscheide verbessern, die Regierung von 1300 Fällen pro Jahr entlasten und verhindern, dass Beschwerdeentscheide von politischen Erwägungen beeinflusst werden. «La politica deve governare, la giustizia deve giudicare» («Die Politik muss regieren, die Justiz muss urteilen»), erklärte der Grossrat im Parlament und betonte, dass heute Richter und Angeklagter in derselben Person zusammenfielen, weil die Beschwerdestelle nicht unabhängig von der Regierung sei und diese Änderungen an Entscheidentwürfen verlangen könne. Dadò stellte klar, dass er niemandem Missbrauch vorwerfen und die Professionalität der Mitarbeitenden nicht in Frage stellen wolle, bestand aber darauf, dass selbst der Verdacht einer politischen Einflussnahme ausgeschlossen werden müsse.
Gegen die Reform stellten sich Lega, Sozialdemokratische Partei und Grüne, die mit Zahlen belegten, dass das heutige System funktioniere und auch in einem Dutzend anderer Kantone gelte. Derselben Meinung war der Vorsteher des Institutionendepartements, Norman Gobbi, der im Parlament mit Zahlen die Funktionstüchtigkeit des geltenden Systems bestätigte. Seine Argumente reichten jedoch nicht aus, um die Mehrheit des Parlaments zu überzeugen.
Kosten und Umsetzung
Gegenüber der Sendung Seidisera erinnerte Gobbi daran, dass die Reform nicht kostenlos sei. Es müsse Platz für rund zwanzig Mitarbeitende und künftige Magistratspersonen gefunden werden, und ihre Gehälter müssten angepasst werden: In der Tessiner Magistratur seien die Löhne bereits heute höher als in der Verwaltung, auch um deren Unabhängigkeit zu stärken. Deshalb werde es am Tessiner Volk liegen zu entscheiden, ob es eine grössere Unabhängigkeit der Justiz wolle und damit auch höhere Kosten in Kauf nehme.
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