Kanton Kantonale Polizei
Zwei Beamte verletzt, Vorstoss fordert Risikozulage für die Polizei
Ein parlamentarischer Vorstoss fordert die Wiedereinführung einer Risikozulage für die Kantonspolizei und einen besseren strafrechtlichen Schutz der Beamten, nachdem zwei Polizisten im Tunnel Piumogna verletzt wurden.

Zwei Beamte der Kantonspolizei befinden sich nach dem Unfall vom Donnerstagabend im Tunnel Piumogna an der Autobahn A2 weiterhin im Spital. Ein flüchtender Autofahrer hatte eine Kontrollstelle durchbrochen und war danach in die Polizeipatrouille gefahren. Der Vorfall hat die Risiken des Berufs erneut in den Vordergrund gerückt und einen neuen parlamentarischen Vorstoss ausgelöst, der die Wiedereinführung einer Risikozulage für die Beamten sowie einen verstärkten strafrechtlichen Schutz für Polizistinnen und Polizisten und andere besonders exponierte Angestellte fordert.
Zu dem Vorfall haben sich auch die Gewerkschaft OCST und die Tessiner Sektion des Schweizerischen Polizeibeamten-Verbands geäussert. Es ist kein Einzelfall: Im Juli waren in Leontica bei einer Explosion drei weitere Polizisten verletzt worden.
Der Vorstoss geht nicht auf die technischen Einzelheiten einer finanziellen Anerkennung ein, doch die Urheber haben bereits eine klare Vorstellung: kein Prozentsatz des Lohns wie anderswo, sondern ein fester, für alle gleicher Betrag. «L'idea di fondo è un'indennità fissa che vada a tutti coloro che corrono dei rischi regolarmente. Pensiamo ai gendarmi, alle squadre speciali, ma anche agli ispettori» (Grundgedanke ist eine feste Zulage für alle, die regelmässig Risiken eingehen – etwa Gendarmen, Spezialeinheiten, aber auch Inspektoren), erklärt Grossrat und OCST-Gewerkschafter Claudio Isabella, Mitunterzeichner des Vorstosses. Seiner Schätzung nach könnten innerhalb der Polizei zwischen 300 und 400 Personen Anspruch auf die Zulage haben.
Der Vergleich mit Genf und die Frage des Budgets
In Genf wird die Risikozulage für Beamte mit 15 Prozent einer bestimmten Lohnkategorie berechnet. Isabella schlägt dagegen einen für alle Anspruchsberechtigten identischen Betrag vor. Würde dieses Prinzip übernommen, könnte dies auch die Diskussion für andere Gruppen von Staatsangestellten eröffnen, die Gefahren ausgesetzt sind. Der Mitunterzeichner sagt, er begrüsse diese Möglichkeit, weist aber darauf hin, dass sich die finanzielle Forderung des Vorstosses vorerst nur auf die Polizeibeamten beziehe.
Ein weiterer Grund für die Forderung ist die Höhe der Löhne. Laut Isabella beginnen die Löhne für Berufseinsteiger bei der Polizei bei knapp über 4000 Franken, ein Betrag, den er angesichts der Verantwortung und der Risiken des Berufs für zu niedrig hält.
Offen bleibt die Frage der Kantonsfinanzen. Isabella räumt ein, dass der Zeitpunkt für eine solche Forderung ungünstig sei, meint aber, dass Budgetschwierigkeiten Investitionen in die Sicherheit und in das Personal, das sie gewährleistet, nicht verhindern dürften. «Siamo noi istituzioni, in primis, che dobbiamo tutelare chi ci garantisce la sicurezza» (Wir, die Institutionen, sind es in erster Linie, die jene schützen müssen, die uns die Sicherheit garantieren), sagt er.
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