Kanton Studiengebühren
USI und SUPSI erhöhen die Studiengebühren ab 2027
Ab dem Studienjahr 2027/2028 steigen die Semestergebühren von USI und SUPSI, vor allem für ausländische Studierende. Die Massnahme gleicht die Kürzungen der Bundes- und Kantonsbeiträge aus.
Ab dem Herbstsemester 2027/2028 steigen die Einschreibegebühren sowohl an der Università della Svizzera italiana (USI) als auch an der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI). Das haben die beiden Tessiner Hochschulen angekündigt.
An der USI steigt die Semestergebühr auf 5'000 Franken. Bei 2'000 Franken bleibt es hingegen für Schweizer Studierende und gleichgestellte Kategorien, darunter ausländische Studierende, die beim Erwerb der Matura in der Schweiz wohnhaft waren, sowie Asylsuchende mit Aufenthaltsbewilligung: Die volle Gebühr liegt damit zweieinhalb Mal höher. Wer bereits immatrikuliert ist, ist von der Erhöhung nicht betroffen und zahlt weiterhin die Gebühr, die bei der Erstimmatrikulation galt.
An der SUPSI steigt die Gebühr von 800 auf 1'000 Franken für Ansässige und von 1'600 auf 2'000 Franken für Auswärtige. Der SUPSI-Rat hat zudem weitere 200'000 Franken in den Fonds für Studierende in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eingestellt: Die Aufstockung des Fonds begleitet die Gebührenerhöhung, um deren Auswirkung auf einkommensschwächere Familien abzufedern. Die Erhöhung betrifft nur die vier Departemente der SUPSI, nicht aber die angegliederten Schulen: Accademia Teatro Dimitri, Conservatorio della Svizzera italiana - Scuola universitaria di Musica, SUPSI Landquart und Fernfachhochschule Schweiz.
Die Kürzungen der öffentlichen Beiträge
Der Entscheid folgt auf die ab 2027 vorgesehenen Kürzungen der Beiträge von Bund und Kanton. Der interimistische Rektor der USI, Gabriele Balbi, erklärte gegenüber RSI: "Questo momento serve essenzialmente per arrivare a coprire quello che sono stati i tagli da parte sia della Confederazione sia del Cantone" (Dieser Schritt dient im Wesentlichen dazu, die Kürzungen sowohl des Bundes als auch des Kantons auszugleichen).
Die neuen Gebühren belasten vor allem nicht gleichgestellte ausländische Studierende, während der Anteil für Schweizer und Ansässige im Wesentlichen unverändert bleibt. Die Massnahme verlagert einen Teil der Studienkosten von den Steuerzahlenden auf jene, die direkt davon profitieren. Offen bleibt, ob die zusätzlichen Einnahmen ausreichen, um die Kürzung der öffentlichen Mittel vollständig auszugleichen, oder ob die beiden Hochschulen auch bei anderen Ausgabenposten eingreifen müssen.
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