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il Cantonale

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Kanton Regulierung der Wölfe

Graubünden darf zwölf Wolfsrudel vorbeugend regulieren

Das Bundesamt für Umwelt hat dem Antrag des Kantons Graubünden zugestimmt, ab dem 1. September proaktiv auf zwölf Wolfsrudel einzuwirken. Die Regulierung dauert bis Ende Januar 2027 und sieht auch die vollständige Entnahme des Rudels Calderas vor, nach wiederholten Rissen an geschütztem Vieh.

von Brenno 29. August 2026 2 Min. Lesezeit Grigioni

Der Kanton Graubünden darf ab dem 1. September proaktiv in zwölf Wolfsrudel eingreifen. Das Bundesamt für Umwelt hat den im Juli eingereichten Antrag des Kantons am Mittwoch bewilligt, wie das kantonale Amt für Jagd und Fischerei am Freitag mitteilte.

Die Zahl der betroffenen Rudel könnte auf sechzehn steigen, sollte in den kommenden Monaten die Geburt neuer Welpen bestätigt werden. In Rudeln mit Welpen dürfen bis zu zwei Drittel der Jungtiere erlegt werden. Beim Rudel Calderas in Mittelbünden hat der Kanton zudem grünes Licht für die vollständige Entnahme des Rudels erhalten, nach wiederholten Rissen an geschütztem Vieh.

Die Rolle der Jäger

Wie in den vergangenen Jahren werden die Bündner Jägerinnen und Jäger während der Hochjagd und der Sonderjagd eingebunden. Die Weisungen werden auf der Website des Amtes für Jagd und Fischerei veröffentlicht und den Berechtigten per SMS mitgeteilt.

Die Regulierung gilt vom 1. September 2026 bis zum 31. Januar 2027. Eine endgültige Bilanz wird erst nach Ende der Alpsaison möglich sein, wenn sich die Auswirkungen der Eingriffe auf die betroffenen Rudel beziffern lassen.

Der Ko-Leiter des Amtes für Jagd und Fischerei, Adrian Arquint, nannte als Ziel eine Bewirtschaftung, die sowohl die Nutztiere als auch die geschützte Art berücksichtigt. Dieses Gleichgewicht lastet vor allem auf jenen, die in den Bergen arbeiten: Die Landwirtinnen und Landwirte, die ihr Vieh auf die Alp treiben, sind für ihr Einkommen auf dessen Sicherheit angewiesen, während der Schutz des Wolfs eine gesetzliche Pflicht bleibt, die der Kanton auch bei Eingriffen einhalten muss.

Offen bleiben Fragen zur Transparenz des Verfahrens: Wie werden die Kriterien bekanntgegeben, nach denen entschieden wird, welche Welpen in einem Rudel erlegt werden, und welches Gewicht wird der kommenden Alpsaison bei der Bestätigung oder Korrektur der Strategie zukommen. Solche Fragen stellen sich in jedem Alpenkanton, der den Schutz des Viehs mit jenem einer gesetzlich geschützten Art in Einklang bringen muss.

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