Kanton Politische Rechte
Graubünden stimmt am 27. September über Stimmrecht ab 16 Jahren ab
Am 27. September stimmt der Kanton Graubünden über eine Verfassungsänderung ab, die das Stimm- und Unterschriftenrecht für Initiativen und Referenden auf 16 Jahre senken würde. Das Wahlrecht bliebe weiterhin ab 18 Jahren.
Am 27. September stimmen die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Graubünden über eine Änderung der Kantonsverfassung ab, die das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre senken würde – ebenso das Recht, kantonale und kommunale Initiativen und Referenden zu unterzeichnen. Das Wahlrecht bliebe dagegen den Volljährigen vorbehalten.
Das Projekt geht auf eine Petition zurück, die 2019 von der kantonalen Jugendsession eingereicht wurde. Der Mitte-Grossrat Gian Andris Derungs reichte daraufhin einen Auftrag für die Verfassungsrevision ein und verwies dabei auf das Beispiel von Glarus sowie auf das Ziel, Jugendliche stärker ins politische Leben einzubinden. Die Regierung sprach sich dafür aus, und der Grosse Rat nahm den Vorstoss 2022 an. Die endgültige Vorlage erhielt im vergangenen April grünes Licht vom Parlament und muss nun, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, an die Urne.
Zahlenmässig wäre die Tragweite der Änderung begrenzt: Man schätzt, dass rund 2800 Jugendliche davon profitieren würden. Die politische Bedeutung ginge jedoch über die Zahlen hinaus: Ein Ja wäre ein Vertrauenssignal gegenüber der Jugend und könnte die Debatte in anderen Kantonen – und vielleicht auch auf Bundesebene – neu beleben.
Ein vereinzeltes Vorbild
Bislang ist das Stimmrecht ab 16 Jahren nur im Kanton Glarus Realität, wo es 2007 an der Landsgemeinde nach drei Abstimmungen und mit sehr knappem Ergebnis eingeführt wurde. Seither sind alle ähnlichen Vorstösse an der Urne gescheitert: klare Ablehnungen in Basel-Stadt und Uri im Jahr 2009, danach zwischen 2018 und 2022 in Basel-Landschaft, Zürich, Bern, Neuenburg und erneut in Uri. Auch Aargau und Luzern haben den Vorschlag in den vergangenen zwei Jahren abgelehnt. In weiteren Kantonen, darunter Genf, St. Gallen, Waadt, Schwyz, Thurgau und Jura, haben die Parlamente entsprechende Vorstösse bereits vor einer Volksabstimmung verworfen. Im Tessin ist eine 2020 im Grossen Rat eingereichte allgemeine parlamentarische Initiative bislang nicht weiterverfolgt worden. Auf Bundesebene wurde eine Initiative der Nationalrätin Sibel Arslan im Februar 2024 vom Nationalrat endgültig abgeschrieben.
In der Vernehmlassung von 2025 sprach sich die Mehrheit der Bündner Parteien für die Reform aus; dagegen sind die SVP und die FDP mit ihren jeweiligen Jugendorganisationen. Auch unter den Gemeinden gehen die Meinungen auseinander: Chur, Davos und Scuol unterstützen die Reform, während Domat/Ems, Klosters und San Vittore sie ablehnten und dabei ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten hervorhoben.
Die Befürworter sehen in der Reform eine Antwort auf die alternde Bevölkerung und eine Möglichkeit, politisch interessierte 16- und 17-Jährige ins politische Leben einzubeziehen. Die Gegner sind der Ansicht, dass Minderjährigen die nötige politische Reife fehle, halten sie für stärker beeinflussbar etwa durch soziale Medien und kritisieren die Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Das Ergebnis der Abstimmung wird in zwei Wochen erwartet.
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