Zum Inhalt
il Cantonale

Unabhängige digitale Zeitung der italienischen Schweiz

Kanton Bündner Justiz

Ehemaliger Betreibungs- und Konkursbeamter des Oberengadins in die Schweiz ausgeliefert

Der ehemalige Betreibungs- und Konkursbeamte des Oberengadins, der am 8. Juni in Italien verhaftet wurde, ist am 10. August an die Schweizer Behörden übergeben worden. Ihm wird seit 2016 vorgeworfen, der öffentlichen Hand einen Schaden von rund einer halben Million Franken verursacht zu haben.

von Gottardo 20. August 2026 2 Min. Lesezeit Grigioni

Der 70-jährige ehemalige Betreibungs- und Konkursbeamte des Oberengadins, der am 8. Juni in Italien verhaftet wurde, ist in die Schweiz ausgeliefert worden. Das teilte das Bundesamt für Justiz gegenüber RSI mit und bestätigte, dass die Übergabe an die Schweizer Behörden am Montag, 10. August, erfolgt ist.

Der Mann war mit einem internationalen Haftbefehl gesucht worden, den die Bündner Staatsanwaltschaft 2020 ausgestellt hatte. Er wurde in Formia aufgespürt, wo er ins Spital eingeliefert worden war. Die italienische Polizei identifizierte und verhaftete ihn und setzte damit einer jahrelangen Flucht ein Ende, die nun mit der Auslieferung in die Schweiz endet.

Neun Jahre Ermittlungen

Die Bündner Ermittler untersuchen den Fall des ehemaligen Beamten seit 2016, wegen ungetreuer Amtsführung und einer Reihe von Vermögensdelikten. Laut den Behörden erstrecken sich die vorgeworfenen Taten über einen Zeitraum von zehn Jahren und verursachten der öffentlichen Hand einen Gesamtschaden von rund einer halben Million Franken.

Die Spur des Mannes hatte sich über Jahre verloren. Im Februar 2017 hatte die Bündner Kantonspolizei eine Vermisstenmeldung veröffentlicht, ohne Erfolg. Erst neun Jahre später ermöglichte ein Spitalaufenthalt in Italien, ihn aufzuspüren und zu identifizieren, was schliesslich zur Verhaftung und zur Übergabe an die Schweizer Behörden führte.

Der ehemalige Beamte steht nun der Bündner Justiz zur Verfügung, die seine Verantwortung bei der Führung des Betreibungs- und Konkursamts klären muss. Das Dossier geht damit von der Ermittlungsphase in die allfällige Phase der Anklageerhebung über. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall betrifft ein öffentliches Amt, das erhebliche Summen im Auftrag von Gläubigern und Schuldnern verwaltet. Ein Schaden von einer halben Million Franken, der sich über zehn Jahre angehäuft hat, bevor die Unregelmässigkeit ans Licht kam, wirft Fragen zu den internen Kontrollen der kantonalen Verwaltung bei solchen Funktionen auf. Offen bleibt, wie die periodischen Prüfungen die mutmasslichen Unregelmässigkeiten nicht früher entdeckt haben und welche Korrekturmassnahmen die Bündner Staatsanwaltschaft den Bündner Steuerzahlern nach Abschluss der Ermittlungen vorschlagen will.

Kommentare

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.

Kommentar schreiben