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Wirtschaft Soziale Sicherheit

AHV: Mindestrente steigt ab Januar auf 1’280 Franken im Monat

Der Bundesrat hat die Renten der AHV und der IV an die Entwicklung der Preise und Löhne angepasst. Die Mindestrente steigt von 1’260 auf 1’280 Franken im Monat, die Höchstrente von 2’520 auf 2’560 Franken.

von Brenno 3. Oktober 2026 2 Min. Lesezeit

Ab Januar werden die Renten leicht steigen. Am Freitag hat der Bundesrat die Beträge an die Entwicklung der Preise und Löhne angepasst. Die Anpassung beträgt 1,59 Prozent.

Die Mindestrente der AHV/IV steigt von 1’260 auf 1’280 Franken im Monat. Die Höchstrente erhöht sich von 2’520 auf 2’560 Franken. Sie wird ausbezahlt, wenn die Beitragsdauer vollständig ist.

Auch andere Beträge ändern sich. Der Mindestbeitrag der Selbstständigen und der Personen ohne Erwerbstätigkeit für AHV, IV und EO steigt von 530 auf 541 Franken pro Jahr, also um 11 Franken. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 1’010 auf 1’030 Franken, um 20 Franken.

Insgesamt verursacht die Anpassung der Renten Mehrausgaben von rund 1’055 Millionen Franken. Davon entfallen 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV. Der Bund übernimmt 190 Millionen der AHV-Ausgaben, was einem Anteil von 20,2 Prozent der Ausgaben entspricht, und 44 Millionen der IV-Ausgaben, was 37,7 Prozent entspricht. Prozentual ist der Anteil des Bundes bei der IV höher als bei der AHV.

Ergänzungsleistungen

Bei den Ergänzungsleistungen und den Übergangsleistungen sind die jährlichen Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf wie folgt angepasst. Für alleinstehende Personen steigt der Betrag von 20’670 auf 21’000 Franken pro Jahr, also um 330 Franken. Für verheiratete Paare steigt er von 31’005 auf 31’500 Franken, um 495 Franken mehr. Für Kinder, die bereits 11 Jahre alt sind, beträgt der Betrag 10’980 Franken pro Jahr; für jüngere Kinder sind es 7’710 Franken.

Die Anpassungen der Ergänzungsleistungen verursachen Mehrausgaben von rund 7 Millionen Franken zulasten des Bundes und 4 Millionen Franken zulasten der Kantone. Die Mitteilung des Bundesrats nennt keine Aufteilung auf die einzelnen Kantone, auch nicht für das Tessin.

Für Personen, die nur die Mindestrente erhalten, beträgt die Erhöhung 20 Franken im Monat. Beide Renten steigen um denselben Prozentsatz, in Franken gerechnet gewinnt die Höchstrente jedoch 40 Franken. Was bedeutet dieser Betrag für den Haushalt von Personen, die allein auf die Mindestrente angewiesen sind?

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