Schweiz IT-Sicherheit
Cyberangriff auf Salt: Hacker stehlen persönliche Kundendaten
Der Anbieter Salt wurde Opfer eines Cyberangriffs, bei dem persönliche Daten eines Teils der Mobilfunkkundschaft gestohlen wurden. Das Unternehmen versichert, dass Passwörter und Bankdaten nicht betroffen sind, ruft aber zur Vorsicht vor möglichen Betrugsversuchen auf.
Der Mobilfunkanbieter Salt wurde Opfer eines Cyberangriffs, bei dem Unbekannte persönliche Daten eines Teils seiner Mobilfunkkundschaft entwendeten. Zu den gestohlenen Informationen gehören Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Postadressen, E-Mail-Adressen und Mobiltelefonnummern. Dabei handelt es sich um Informationen, die zwar keine Finanzdaten umfassen, mit denen sich die betroffenen Personen aber genau identifizieren und einer aktiven Telefonnummer zuordnen lassen.
Das Unternehmen informierte die betroffenen Kundinnen und Kunden am Freitagnachmittag direkt. Salt teilte nicht mit, wie viele Personen in der Schweiz vom Diebstahl betroffen sind, noch zu welchem Zeitpunkt das Eindringen in die eigenen Systeme stattfand.
Keine sensiblen Daten kompromittiert
Laut dem Anbieter waren von dem Angriff keine sensiblen Daten betroffen: Passwörter, Bankinformationen und Zugangsdaten seien nicht kompromittiert worden. Salt rät seiner Kundschaft dennoch, bei verdächtigen Nachrichten, Anrufen oder E-Mails wachsam zu sein, da die gestohlenen Daten für Betrugsversuche genutzt werden könnten. Wer die Daten entwendet hat, könnte sich künftig als Vertreter von Salt oder eines anderen Unternehmens ausgeben, um weitere persönliche Informationen zu erhalten.
Der Datendiebstahl wurde auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gemeldet, der Behörde, die in der Schweiz über die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung wacht. Auf Anfrage von RTS bestätigte die Bundesbehörde, die Meldung von Salt erhalten zu haben. Salt präzisiert, dass die Mitteilung auf freiwilliger Basis erfolgte: Dieses Vorgehen wählt ein Unternehmen, wenn es davon ausgeht, dass die Risiken für die Grundrechte und die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht besonders hoch sind. Es liegt nun am Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu prüfen, ob weitere Massnahmen zum Schutz der betroffenen Personen notwendig sind.
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